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Straßburg Führungen mit BRIGITTE MICHEL Straßburg Führungen
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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Er wurde 1959 gegründet und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß Mitgliedsstaaten des Europarates die in der europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Grundrechte achten. Jede Person, die sich als Opfer einer Verletzung dieser Bestimmungen durch einen Staat sieht, kann vor dem Gerichtshof Anklage erheben.

Bei den Straßburg Führungen zu den europäischen Institutionen sind Voranmeldungen erforderlich. Es kommt darauf an, welche Besichtigungen zu einer gegebenen Zeit möglich sind.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, gelegentlich auch EuGHMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikanstaat sämtliche europäische Länder einschließlich Russland, der Türkei, Zypern und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit dem 4. November 2011 der Brite Sir Nicolas Bratza.

Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um dieses Problems Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK.

[ 12 - Veröffentlicht seit: 2012-01-01]

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